Von der Tippgeberprovision ausgenommen sind: Eigengeschäfte sowie Hinweise von Angehörigen ersten Grades. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden Verkaufsfälle, die bereits öffentlich bekannt sind (z. B. durch Inserate auf Immobilienportalen), Kontakte oder Objekte, die unserem Unternehmen bereits bekannt sind oder sich zum Zeitpunkt des Hinweises bereits in aktiver Bearbeitung befinden. Gleiches gilt für Fälle, in denen der Eigentümer die Immobilie selbst oder über einen anderen Makler verkauft.